Rechtliches
Das Programm kauft man nicht, es ist Open Source und frei verfügbar.
Geld wird nur berechnet für Installation, Einrichtung und Unterstützung.
UniCentaoPos entspricht die Anforderungen für 2016 für 100%.
Weil die genaue Anforderungen für 2017 noch immer nicht ausreichend definiert sind, kann man das Programm erst dann anpassen wenn man weiss was angepasst werden muss.
In ein Telefonat am 30.10.2016 mit dem Entwickler von uniCentaoPos war mir gesagt das man informiert ist über die österreichische Anforderungen und, dass man das System anpasst in dem moment das klar ist welche weitere Anforderungen da liegen.
Weil UnicentaoPos verspreidet wird unter der GPL (General Public License) könnte man jede Programmierer fragen diese Anpassungen zu machen und es gibt mehrere die UniCentaopPos durch und durch kennen, die Kosten kann man sich teilen mit mehrere/alle Nutzer. Laut Entwickler in London ist der QR-Kode schon in der neue Version die jedes Moment frei gegeben werden kann, ein sogenannte Hashwert drinnen geben ist kein Problem.
Von der Webseite der WKO (Webseite)
Ab 1.1.2017 müssen alle Kassensysteme zusätzlich über einen Manipulationsschutz, eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Diese Sicherheitseinrichtung besteht aus einer Verkettung der Barumsätze mit Hilfe der elektronischen Signatur der Signaturerstellungseinheit.
Jede Registrierkasse muss über folgende Eigenschaften verfügen:
- Datenerfassungsprotokoll
- Drucker oder Vorrichtung zur elektronischen Übermittlung von Zahlungsbelegen
- Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung mit einer Signaturerstellungseinheit
- Verschlüsselungsalgorithmus AES 256
- Kassenidentifikationsnummer
Details zu den technischen Voraussetzungen sind in der Registrierkassensicherheitsverordnung geregelt.
Belegerteilungsverpflichtung
Unternehmer haben ab 1.1.2016 die Verpflichtung bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.
Jeder Beleg muss folgenden Inhalt aufweisen:
- Bezeichnung des leistenden/liefernden Unternehmens
- fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls einmalig vergeben werden
- Tag der Belegausstellung
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung
- Betrag der Barzahlung
- ab 1.1.2017 bei Verwendung von elektronischen Kassen mit Sicherheitseinrichtung: Kassenidentifikationsnummer, Datum und Uhrzeit der Belegausstellung, Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt, maschinenlesbarer Code (OCR-, Bar- oder QR-Code)
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